Handbuch des Strafrechts
        Band 2 «Strafrecht Allgemeiner Teil I» widmet sich u.a. dem Geltungsbereich des Strafrechts,   Aufbau der Straftat, Verbrechens- und Handlungsbegriff, dem objektiven und dem subjektiven   Tatbestand, der Fahrlässigkeit sowie der Kausalität und objektiven Zurechnung, den   Rechtfertigungsgründen,   Schuldfähigkeit und den Irrtümern. Konzeption: Das auf neun Bände angelegte «Handbuch des Strafrechts» ist eine Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird. Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die   Grundlagen sowie den   Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den   Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts und die dritte das   Strafverfahrensrecht. Das Handbuch des Strafrechts stellt dezidiert die   Dogmatik in den Mittelpunkt. Es berücksichtigt vor allem die Grundlagen und deren Fortentwicklung. Losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks und des Einzelfalls begleitet es die Entwicklung des deutschen Strafrechts   beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz. Es trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen. Aufgrund von   Interdisziplinarität und Einbeziehung europäischer und internationaler Tendenzen ist das Werk über die nationalen Grenzen hinaus für die gesamte strafrechtliche Forschung und Praxis von Interesse.
        
    
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